AGBs für die Nutzung von Bubblr:

§1 Präambel
(1) Bubblr ist ein Angebot der MGA Intermedia GmbH (im Folgenden: Bubblr). Für alle Teilnehmer gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie werden durch die Anmeldung anerkannt.
(2) Bubblr ist eine Plattform für Rückvergütungen von Aktionen wie z.B. Gewinnspielen, Newsletteranmeldungen oder Abverkäufen.

§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von Bubblr zustande. Das Mindestalter für Teilnehmer beträgt 14 Jahre. Bei einer Teilnahme von Minderjährigen ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

§3 Anmeldung
Jeder Teilnehmer hat sich bei Bubblr durch eine eigenständige Anmeldung zu registrieren. Bei der Anmeldung hat er Namen, sowie Anschrift (nicht Postfach) und Mailadresse anzugeben und ggf. nachzuweisen. Der Teilnehmer hat Bubblr bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben berechtigen Bubblr zur sofortigen Kündigung und dauerhaftem Ausschluss des Teilnehmers, sowie der Sperrung etwaiger Geldbeträge.

§4 Passwort
Jeder Teilnehmer kann bei der Erstellung des Accounts ein Passwort wählen. Dieses Passwort ist vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Sollte dem Teilnehmer das Passwort abhanden kommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er Bubblr hiervon sofort zu unterrichten.

§5 Teilnehmer
(1) Teilnehmer dürfen nur Privatpersonen sein, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Teilnehmer erhalten und lesen News per eMail bzw. werden in ihrem Account über neue Aktionen informiert. Die Teilnehmer erhalten je nach Aufenthaltsland unterschiedliche Aktionen angezeigt. Hierfür erhalten sie Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und der Maßgabe der konkreten Werbeaktion.
(2) Die Teilnahme ist für die Mitglieder kostenfrei. Die Mitglieder stimmen für die Dauer der Vertragslaufzeit der Zusendung von entsprechenden Werbe-eMails zu.

§6 Aktion Mailing
(1) Die Aktion wird über einen eMail-Versand ausgesteuert.
(2) Bubblr versieht alle eMails an Mitglieder mit einem eigenen Link. Das Mitglied ist verpflichtet, die eMail eigenhändig für seinen Account zu öffnen und den Link durch einen Klick zu aktivieren. Beim Erreichen der Zielseite auf diese Weise wird die Teilnahme gewertet. Hierfür erhält das Mitglied eine Gutschrift gemäß ausgelobter Vergütung.
(3) Es ist unzulässig, die eMail und den Link durch automatisierte Routinen oder ähnliches öffnen bzw. aktivieren zu lassen. Soweit Klicks durch automatisierte Routinen oder ähnliches zustande kommen, werden diese nicht gewertet und der User wird von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen, sowie etwaige offene Geldbeträge storniert.

§7 Aktion Rückvergütung
(1) Bubblr bietet Bonusprogramme an, in denen Werbetreibende den Mitgliedern bei Bestellungen, Gewinnspielteilnahmen etc. eine Rückvergütung anbieten.
(2) Eine Rückvergütung kann nur ausgezahlt werden, wenn die Vermittlung über Bubblr technisch festgestellt werden kann. Hierzu hat das Mitglied die Einstellungen seines Browsers entsprechend den Vorgaben von Bubblr (insbesondere die Akzeptanz von Cookies, keine Werbeblocker etc.) zu gestalten.
(3) Eine Rückvergütung wird nicht ausbezahlt, wenn das Mitglied den Vertrag bzw. die Bestellung widerruft oder der Vertrag oder die Bestellung aus anderen Gründen beendet wird. Gleiches gilt, wenn das Mitglied den Vertrag bzw. den Kauf nicht oder nicht vollständig erfüllt. In diesen Fällen kann jedoch eine Teilvergütung stattfinden.

§8 Aktion Bonus
(1) Bubblr bietet von Zeit zu Zeit Bonusaktionen an.
(2) Sobald ein Teilnehmer eine derartige Aktion im Account entdeckt, kann er die Vergütung ohne konkrete Gegenleistung aktivieren. Es muss lediglich auf den Link geklickt werden, damit die Vergütung dem Konto gutgeschrieben wird.

§9 Vermittlung weiterer Teilnehmer
(1) Ein Teilnehmer kann weitere Teilnehmer vermitteln und hierfür eine Provision erhalten (Menüpunkt "Partner einladen"). Bei mehr als zwei Anmeldungen von im gleichen Haushalt wohnenden Teilnehmern ist eine Provisionszahlung nur möglich, wenn sich alle Teilnehmer zur Adressverifizierung bereit erklären.
(2) Bei der Werbung für Bubblr dürfen nur von Bubblr freigegebene Werbemittel verwendet werden.
(3) Die Vermittlung darf nicht unter Zuhilfenahme illegaler Werbemittel zustande gekommen sein. Die Versendung von unverlangten Mails, Kettenbriefen, irreführender Werbung (z.B. für „Nebenjobs“, „Heimarbeit“) o.ä. ist unzulässig und führt zum Verlust des Provisionsanspruchs. Gleiches gilt, wenn der User eigene Zweit-Adressen, „blinde“ Accounts oder ähnliches eröffnet oder verwendet, um eine Vermittlungsleistung vorzutäuschen.
(4) Der Provisionsanspruch entsteht nur, solange die vermittelnde Person Teilnehmer am Portal ist. Eine Übertragung von (künftigen) Ansprüchen auf einen Anderen ist nicht statthaft.
(5) Die Provision beträgt 10% des ausgezahlten Umsatzes des geworbenen Partners (1te Ebene der Relation) und ist zeitlich beschränkt auf ein Jahr nach der Anmeldung. Sollte in der Zeit der geworbene Teilnehmer weitere Teilnehmer werben (2te Ebene in der Relation), werden für diesen 5% des ausgezahlten Umsatzes gutgeschrieben. In der dritten Ebene beträgt die Povision noch 2% des ausgezahlten Umsatzes.
(6) Bonusaktionen sind von dem "Partner einladen"-Programm ausgeschlossen.

§10 Auszahlung an Teilnehmer
(1) Die Auszahlung des Gutschriftsbetrages an den jeweiligen Teilnehmer erfolgt auf Abruf. Der Abruf ist nur möglich, wenn das jeweilige Guthaben 10 EUR (netto) erreicht hat (bei Auszahlung über PayPal 5 EUR). Eine Verzinsung findet nicht statt. Die Auszahlung erfolgt entweder per Überweisung oder per Paypal.
(2) Eine Auszahlung an ausländische Mitglieder erfolgt nur über PayPal.
(3) Gibt ein Kunde falsche Konto- bzw. Paypaldaten an, wird für die Fehlbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 1 EUR erhoben.

§11 Mängelrüge und Gewährleistung
Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei Bubblr zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind Bubblr unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

§12 Kündigung
(1) Der Vertrag kann vom Teilnehmer jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Werktagen zum Monatsende gekündigt werden. Bubblr ist zur sofortigen Kündigung berechtigt, soweit das Mitglied ein Jahr ohne Login-Aktivität bleibt.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die Angabe unrichtiger Daten und der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen unredlich zu beeinflussen, z.B. durch nicht eigenhändige oder automatisierte eMail-Bestätigungen sowie sonstige technische Manipulationen. Gleiches gilt für die Einrichtung „blinder“ Accounts, eigene Zweitadressen oder ähnliches. Zur fristlosen Kündigung berechtigen ferner die Verwendung irreführender oder rechtswidriger Inhalte und Links, das Versenden von Kettenbriefen und von Spam. Gleiches gilt bei der Schaltung von Werbung in Foren, Chats und Newsgroups, in denen dies nicht gestattet ist. In allen diesen Fällen verfällt der vertragliche Anspruch des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat Bubblr von hierdurch entstehenden Schäden freizuhalten. Weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.

§13 Verkauf eines Accounts
Die Weitergabe eines Accounts ist ohne vorherige Einwilligung von Bubblr nicht gestattet. Es werden auch bei einem genehmigten Verkauf keine Guthaben auf einen bestehenden Account übertragen.

§14 Technische Mängel
(1) Bubblr gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von 95 % im Monatsmittel.
(2) Bubblr ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DDoS-Angriffe oder ähnliches) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.
(3) Bubblr haftet nicht für die Erreichbarkeit von Sponsorenseiten oder Teilnehmer-Mailanschriften. Ist eine Sponsorenseite oder eine Mailanschrift dauerhaft nicht erreichbar, ist Bubblr darauf hinzuweisen.

§15 Unzulässige Inhalte
(1) Unzulässig ist die Werbung von neuen Teilnehmern über Affiliate-Kampagnen, soweit nicht anderes im Einzelfall vereinbart wird.
(2) Bubblr überprüft nicht die Inhalte der Webseiten und eMails von Mitgliedern oder Sponsoren auf ihre Rechtmäßigkeit und ist für diese nicht verantwortlich. Der jeweilige Teilnehmer hat Bubblr von allen Schäden, die Bubblr durch eine Verletzung der Pflicht aus diesem Absatz entstehen, freizuhalten.
(3) Bubblr ist bei einer Verletzung der Vertragspflicht aus Absatz 1 oder 2 zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

§16 Allgemeine Haftungsbegrenzung
(1) Schadensersatzansprüche gegen Bubblr sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
(2) Bubblr haftet nicht für Mängel in der Vertragserfüllung im Rahmen von zwischen Sponsoren oder von diesen vermittelten Dritten und Teilnehmern zustande gekommenen Verträgen.

§17 Textform
Erklärungen gegenüber Bubblr sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform (e-Mail, Fax). Die Kündigung durch ein Mitglied ist auch über einen speziellen Button auf Bubblr möglich.

§18 Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden von Bubblr zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Portals gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Sponsoren noch an Dritte weitergegeben.

§19 Schlussbestimmungen
Die Teilnahme unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hildesheim.

§20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil dieser Bedingungen davon nicht berührt und bleibt wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die der jeweiligen Regelung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass diese Bedingungen Lücken enthalten sollte.


Stand: 26.11.2015