§1 Präambel
(1) Bubblr ist ein Angebot der MGA Intermedia GmbH (im Folgenden: Bubblr). Für alle Teilnehmer gelten
ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie werden durch die Anmeldung anerkannt.
(2) Bubblr ist eine Plattform für Rückvergütungen von Aktionen wie z.B. Gewinnspielen, Newsletteranmeldungen
oder Abverkäufen.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von Bubblr zustande. Das Mindestalter für
Teilnehmer beträgt 14 Jahre. Bei einer Teilnahme von Minderjährigen ist das Einverständnis eines
Erziehungsberechtigten erforderlich.
§3 Anmeldung
Jeder Teilnehmer hat sich bei Bubblr durch eine eigenständige Anmeldung zu registrieren. Bei der Anmeldung
hat er Namen, sowie Anschrift (nicht Postfach) und Mailadresse anzugeben und ggf. nachzuweisen. Der
Teilnehmer hat Bubblr bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben berechtigen Bubblr zur
sofortigen Kündigung und dauerhaftem Ausschluss des Teilnehmers, sowie der Sperrung etwaiger Geldbeträge.
§4 Passwort
Jeder Teilnehmer kann bei der Erstellung des Accounts ein Passwort wählen. Dieses Passwort ist vertraulich
zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Sollte dem Teilnehmer das Passwort abhanden kommen
oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er Bubblr hiervon sofort zu unterrichten.
§5 Teilnehmer
(1) Teilnehmer dürfen nur Privatpersonen sein, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Teilnehmer erhalten und
lesen News per eMail bzw. werden in ihrem Account über neue Aktionen informiert. Die Teilnehmer erhalten je
nach Aufenthaltsland unterschiedliche Aktionen angezeigt. Hierfür erhalten sie Entgelte nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen und der Maßgabe der konkreten Werbeaktion.
(2) Die Teilnahme ist für die Mitglieder kostenfrei. Die Mitglieder stimmen für die Dauer der
Vertragslaufzeit der Zusendung von entsprechenden Werbe-eMails zu.
§6 Aktion Mailing
(1) Die Aktion wird über einen eMail-Versand ausgesteuert.
(2) Bubblr versieht alle eMails an Mitglieder mit einem eigenen Link. Das Mitglied ist verpflichtet, die
eMail eigenhändig für seinen Account zu öffnen und den Link durch einen Klick zu aktivieren. Beim Erreichen
der Zielseite auf diese Weise wird die Teilnahme gewertet. Hierfür erhält das Mitglied eine Gutschrift gemäß
ausgelobter Vergütung.
(3) Es ist unzulässig, die eMail und den Link durch automatisierte Routinen oder ähnliches öffnen bzw.
aktivieren zu lassen. Soweit Klicks durch automatisierte Routinen oder ähnliches zustande kommen, werden
diese nicht gewertet und der User wird von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen, sowie etwaige offene
Geldbeträge storniert.
§7 Aktion Rückvergütung
(1) Bubblr bietet Bonusprogramme an, in denen Werbetreibende den Mitgliedern bei Bestellungen,
Gewinnspielteilnahmen etc. eine Rückvergütung anbieten.
(2) Eine Rückvergütung kann nur ausgezahlt werden, wenn die Vermittlung über Bubblr technisch festgestellt
werden kann. Hierzu hat das Mitglied die Einstellungen seines Browsers entsprechend den Vorgaben von Bubblr
(insbesondere die Akzeptanz von Cookies, keine Werbeblocker etc.) zu gestalten.
(3) Eine Rückvergütung wird nicht ausbezahlt, wenn das Mitglied den Vertrag bzw. die Bestellung widerruft
oder der Vertrag oder die Bestellung aus anderen Gründen beendet wird. Gleiches gilt, wenn das Mitglied den
Vertrag bzw. den Kauf nicht oder nicht vollständig erfüllt. In diesen Fällen kann jedoch eine Teilvergütung
stattfinden.
§8 Aktion Bonus
(1) Bubblr bietet von Zeit zu Zeit Bonusaktionen an.
(2) Sobald ein Teilnehmer eine derartige Aktion im Account entdeckt, kann er die Vergütung ohne konkrete
Gegenleistung aktivieren. Es muss lediglich auf den Link geklickt werden, damit die Vergütung dem Konto
gutgeschrieben wird.
§9 Vermittlung weiterer Teilnehmer
(1) Ein Teilnehmer kann weitere Teilnehmer vermitteln und hierfür eine Provision erhalten (Menüpunkt "Partner einladen"). Bei mehr als zwei
Anmeldungen von im gleichen Haushalt wohnenden Teilnehmern ist eine Provisionszahlung nur möglich, wenn sich
alle Teilnehmer zur Adressverifizierung bereit erklären.
(2) Bei der Werbung für Bubblr dürfen nur von Bubblr freigegebene Werbemittel verwendet werden.
(3) Die Vermittlung darf nicht unter Zuhilfenahme illegaler Werbemittel zustande gekommen sein. Die
Versendung von unverlangten Mails, Kettenbriefen, irreführender Werbung (z.B. für „Nebenjobs“, „Heimarbeit“)
o.ä. ist unzulässig und führt zum Verlust des Provisionsanspruchs. Gleiches gilt, wenn der User eigene
Zweit-Adressen, „blinde“ Accounts oder ähnliches eröffnet oder verwendet, um eine Vermittlungsleistung
vorzutäuschen.
(4) Der Provisionsanspruch entsteht nur, solange die vermittelnde Person Teilnehmer am Portal ist. Eine
Übertragung von (künftigen) Ansprüchen auf einen Anderen ist nicht statthaft.
(5) Die Provision beträgt 10% des ausgezahlten Umsatzes des geworbenen Partners (1te Ebene der Relation) und
ist zeitlich beschränkt auf ein Jahr nach der Anmeldung. Sollte in der Zeit der geworbene Teilnehmer weitere
Teilnehmer werben (2te Ebene in der Relation), werden für diesen 5% des ausgezahlten Umsatzes
gutgeschrieben. In der dritten Ebene beträgt die Povision noch 2% des ausgezahlten Umsatzes.
(6) Bonusaktionen sind von dem "Partner einladen"-Programm ausgeschlossen.
§10 Auszahlung an Teilnehmer
(1) Die Auszahlung des Gutschriftsbetrages an den jeweiligen Teilnehmer erfolgt auf Abruf. Der Abruf ist nur
möglich, wenn das jeweilige Guthaben 10 EUR (netto) erreicht hat (bei Auszahlung über PayPal 5 EUR). Eine
Verzinsung findet nicht statt. Die Auszahlung erfolgt entweder per Überweisung oder per Paypal.
(2) Eine Auszahlung an ausländische Mitglieder erfolgt nur über PayPal.
(3) Gibt ein Kunde falsche Konto- bzw. Paypaldaten an, wird für die Fehlbuchung eine Bearbeitungsgebühr von
1 EUR erhoben.
§11 Mängelrüge und Gewährleistung
Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind
unverzüglich schriftlich bei Bubblr zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich
entdeckt werden können, sind Bubblr unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
§12 Kündigung
(1) Der Vertrag kann vom Teilnehmer jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Werktagen zum Monatsende
gekündigt werden. Bubblr ist zur sofortigen Kündigung berechtigt, soweit das Mitglied ein Jahr ohne
Login-Aktivität bleibt.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund
gelten insbesondere die Angabe unrichtiger Daten und der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen unredlich zu
beeinflussen, z.B. durch nicht eigenhändige oder automatisierte eMail-Bestätigungen sowie sonstige
technische Manipulationen. Gleiches gilt für die Einrichtung „blinder“ Accounts, eigene Zweitadressen oder
ähnliches. Zur fristlosen Kündigung berechtigen ferner die Verwendung irreführender oder rechtswidriger
Inhalte und Links, das Versenden von Kettenbriefen und von Spam. Gleiches gilt bei der Schaltung von Werbung
in Foren, Chats und Newsgroups, in denen dies nicht gestattet ist. In allen diesen Fällen verfällt der
vertragliche Anspruch des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat Bubblr von hierdurch entstehenden Schäden
freizuhalten. Weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.
§13 Verkauf eines Accounts
Die Weitergabe eines Accounts ist ohne vorherige Einwilligung von Bubblr nicht gestattet. Es werden auch bei
einem genehmigten Verkauf keine Guthaben auf einen bestehenden Account übertragen.
§14 Technische Mängel
(1) Bubblr gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von 95 % im Monatsmittel.
(2) Bubblr ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DDoS-Angriffe oder ähnliches) auf
seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.
(3) Bubblr haftet nicht für die Erreichbarkeit von Sponsorenseiten oder Teilnehmer-Mailanschriften. Ist eine
Sponsorenseite oder eine Mailanschrift dauerhaft nicht erreichbar, ist Bubblr darauf hinzuweisen.
§15 Unzulässige Inhalte
(1) Unzulässig ist die Werbung von neuen Teilnehmern über Affiliate-Kampagnen, soweit nicht anderes im
Einzelfall vereinbart wird.
(2) Bubblr überprüft nicht die Inhalte der Webseiten und eMails von Mitgliedern oder Sponsoren auf ihre
Rechtmäßigkeit und ist für diese nicht verantwortlich. Der jeweilige Teilnehmer hat Bubblr von allen
Schäden, die Bubblr durch eine Verletzung der Pflicht aus diesem Absatz entstehen, freizuhalten.
(3) Bubblr ist bei einer Verletzung der Vertragspflicht aus Absatz 1 oder 2 zur fristlosen Kündigung des
Vertrages berechtigt.
§16 Allgemeine Haftungsbegrenzung
(1) Schadensersatzansprüche gegen Bubblr sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der
Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden
verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen
Schaden begrenzt.
(2) Bubblr haftet nicht für Mängel in der Vertragserfüllung im Rahmen von zwischen Sponsoren oder von diesen
vermittelten Dritten und Teilnehmern zustande gekommenen Verträgen.
§17 Textform
Erklärungen gegenüber Bubblr sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform (e-Mail, Fax).
Die Kündigung durch ein Mitglied ist auch über einen speziellen Button auf Bubblr möglich.
§18 Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden von Bubblr zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des
Portals gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Sponsoren noch an
Dritte weitergegeben.
§19 Schlussbestimmungen
Die Teilnahme unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the
International Sale of Goods, CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hildesheim.
§20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil
dieser Bedingungen davon nicht berührt und bleibt wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die der jeweiligen Regelung am nächsten kommt.
Dies gilt entsprechend für den Fall, dass diese Bedingungen Lücken enthalten sollte.